Allgemeine Geschäftsbedingungen
Team und Leadership Consulting UG (haftungsbeschränkt)
Schilderstraße 5
38640 Goslar
Geschäftsführer: Christian Brink
Umsatzsteuer Identifikationsnummer: DE314342900
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Team und Leadership Consulting UG (haftungsbeschränkt), Schilderstraße 5, 38640 Goslar, nachfolgend Auftragnehmer genannt, und ihren Kunden, nachfolgend Auftraggeber genannt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Beratungen, Coachings, Seminare, Trainings, Workshops, Moderationen, Vorträge, Online Veranstaltungen, Projektleistungen, digitale Inhalte, PDF Dokumente, Arbeitshilfen sowie sonstige vereinbarte Leistungen.
Auftraggeber können sowohl Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die einen Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Leistungsbeschreibungen und Projektverträge haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Textform im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst insbesondere Erklärungen per E Mail.
§ 2 Vertragsabschluss und Bestellvorgang
Die Darstellung von Leistungen und digitalen Inhalten auf der Website stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern die Darstellung nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet ist.
Bei individuell vereinbarten Beratungen, Coachings, Trainings, Seminaren, Workshops, Moderationen oder Projektleistungen kommt der Vertrag durch die Annahme eines Angebots, eine Buchungsbestätigung, eine Auftragsbestätigung oder eine sonstige übereinstimmende Vereinbarung in Textform zustande.
Eine Buchung oder Bestellung des Auftraggebers stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Der Auftragnehmer kann dieses Angebot durch eine Auftragsbestätigung, eine ausdrückliche Annahmeerklärung, die Bereitstellung der Leistung oder die Bereitstellung des digitalen Inhalts annehmen.
Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung bestätigt zunächst nur den Eingang der Bestellung. Sie stellt nur dann eine Vertragsannahme dar, wenn dies in der Bestätigung ausdrücklich erklärt wird.
Vor dem Absenden einer zahlungspflichtigen Online Bestellung kann der Auftraggeber seine Angaben überprüfen und berichtigen. Der Bestellvorgang wird erst durch Betätigung der entsprechend gekennzeichneten Bestellschaltfläche abgeschlossen.
Bei individuell per E Mail, telefonisch, persönlich oder im Rahmen eines Angebots vereinbarten Leistungen richtet sich der Vertragsabschluss nach dem Inhalt der jeweiligen Kommunikation und Auftragsbestätigung.
Der Vertragstext einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dem Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung gestellt und kann von ihm gespeichert oder ausgedruckt werden.
§ 3 Einsatz von Zahlungsdienstleistern und Verkaufsplattformen
Zur technischen Abwicklung von Bestellungen und Zahlungen kann der Auftragnehmer insbesondere Squarespace, Digistore24, CopeCart sowie weitere Zahlungsdienstleister oder Verkaufsplattformen einsetzen.
Die konkrete rechtliche Rolle des jeweiligen Anbieters ergibt sich aus den Angaben im Bestellvorgang.
Soweit ein Anbieter ausschließlich als Zahlungsdienstleister tätig wird, kommt der Vertrag über die gebuchte Leistung unmittelbar zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zustande.
Soweit ein Anbieter im jeweiligen Bestellvorgang ausdrücklich als Verkäufer, Wiederverkäufer oder eigenständiger Vertragspartner des Auftraggebers ausgewiesen wird, kommt der Kaufvertrag nach Maßgabe der im Bestellvorgang dargestellten Bedingungen mit diesem Anbieter zustande.
In diesem Fall können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Widerrufsbestimmungen des jeweiligen Anbieters vorrangig oder ergänzend gelten. Die Nutzungsbestimmungen des Auftragnehmers für bereitgestellte Inhalte und Unterlagen bleiben anwendbar, soweit dies im Bestellvorgang kenntlich gemacht wird.
Der Auftraggeber wird vor Abschluss der Bestellung darüber informiert, welche Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen und gegenüber welchem Unternehmen die Zahlung zu leisten ist.
§ 4 Leistungsumfang
Art, Inhalt, Umfang, Dauer, Leistungsort und Vergütung der jeweiligen Leistung ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Leistungsbeschreibung, der Buchungsseite, der Auftragsbestätigung oder dem Einzelvertrag.
Sofern nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart wurde, schuldet der Auftragnehmer die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, beruflichen, persönlichen oder organisatorischen Erfolg.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vertraglichen Leistungen durch eigene Mitarbeitende, freie Mitarbeitende, Kooperationspartner oder fachlich geeignete Erfüllungsgehilfen durchführen zu lassen.
Ein Anspruch auf die persönliche Durchführung durch eine bestimmte Person besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Auftragnehmer bleibt für die ordnungsgemäße Auswahl, Beauftragung und Koordination der von ihm eingesetzten Personen verantwortlich.
Beratungsleistungen, Coaching und Training dienen der Unterstützung, Reflexion und Weiterentwicklung des Auftraggebers. Entscheidungen und deren Umsetzung liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.
Leistungen des Auftragnehmers stellen keine Rechtsberatung, Steuerberatung, medizinische Behandlung oder Psychotherapie dar, sofern eine solche Leistung nicht ausdrücklich durch eine entsprechend befugte Person und auf Grundlage eines gesonderten Vertrags erbracht wird.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Leistungen auch Wettbewerbern des Auftraggebers anzubieten, soweit keine ausdrückliche Exklusivitätsvereinbarung getroffen wurde und keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers verwendet werden.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle Informationen, Unterlagen, Daten, Zugänge, Ansprechpartner und organisatorischen Voraussetzungen zur Verfügung, die für die Vorbereitung und Durchführung der vereinbarten Leistung erforderlich sind.
Der Auftraggeber benennt eine verantwortliche Kontaktperson, sofern dies nach Art und Umfang des Projekts erforderlich ist.
Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich über Umstände, Änderungen, Verzögerungen oder interne Entscheidungen, die den Ablauf oder den Erfolg des Projekts beeinflussen können.
Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Verwendung und Übermittlung der von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Unterlagen, Bilder, Texte und sonstigen Materialien berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt werden.
Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, die durch eine verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, können zu einer angemessenen Anpassung der Leistungsfristen und der Vergütung führen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber hierüber vor Entstehung vermeidbarer Zusatzkosten informieren.
Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung trotz angemessener Aufforderung und Fristsetzung, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung vorübergehend auszusetzen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 6 Einbindung weiterer Berater und Dienstleister
Der Auftraggeber bleibt grundsätzlich berechtigt, weitere Berater, Trainer, Coaches, Agenturen oder sonstige Dienstleister zu beauftragen.
Beabsichtigt der Auftraggeber, innerhalb desselben Projekts oder desselben Themenbereichs einen weiteren Anbieter einzusetzen, dessen Tätigkeit die Inhalte, Methoden, Zuständigkeiten, Zeitplanung, Kommunikation oder Zielerreichung der Leistung des Auftragnehmers beeinflussen kann, ist der Auftragnehmer vor der Beauftragung oder Einbindung zu informieren.
Die fachliche und organisatorische Einbindung eines solchen Dritten in das laufende Projekt bedarf der vorherigen Abstimmung mit dem Auftragnehmer.
Eine erforderliche Zustimmung des Auftragnehmers darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.
Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn durch die Einbindung des Dritten eine erhebliche Beeinträchtigung des vereinbarten Projektziels, widersprüchliche Vorgehensweisen, unklare Verantwortlichkeiten, unnötige Doppelarbeiten, Verletzungen von Vertraulichkeit, Datenschutz oder Urheberrechten oder eine erhebliche Störung des Projektablaufs zu erwarten sind.
Die Beauftragung von Dienstleistern, deren Tätigkeit das Projekt des Auftragnehmers nicht berührt, bleibt von dieser Regelung unberührt.
Entsteht durch die nicht abgestimmte Einbindung eines Dritten ein zusätzlicher, nachweisbarer Aufwand beim Auftragnehmer, etwa durch notwendige Anpassungen, zusätzliche Abstimmungstermine oder Überarbeitungen, wird dieser Aufwand nach dem zwischen den Parteien vereinbarten Stunden- oder Tagessatz des Auftragnehmers vergütet. Da die genaue Höhe eines solchen Mehraufwands naturgemäß erst nach dessen Entstehung feststeht, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber vor Beginn der zusätzlichen Tätigkeit über den voraussichtlichen zeitlichen Umfang informieren.
§ 7 Unterlagen, Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte
Sämtliche vom Auftragnehmer bereitgestellten Unterlagen, Konzepte, Präsentationen, Texte, Übungen, Methodenbeschreibungen, Arbeitsblätter, Auswertungen, Videos, Audiodateien, Grafiken und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang.
Verbraucher dürfen die Inhalte für persönliche und private Zwecke verwenden.
Unternehmer dürfen die Inhalte innerhalb ihres eigenen Unternehmens und durch ihre eigenen Mitarbeitenden für den vereinbarten internen Zweck verwenden.
Eine Weitergabe an externe Dritte, eine Veröffentlichung, eine öffentliche Zugänglichmachung, eine gewerbliche Weiterverwertung, ein Weiterverkauf, eine Unterlizenzierung oder eine Verwendung zur Durchführung eigener entgeltlicher Schulungen ist ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers in Textform nicht gestattet.
Zulässig sind Kopien, die für die vertragsgemäße persönliche oder interne betriebliche Verwendung erforderlich sind.
Bildaufnahmen, Tonaufnahmen, Videoaufnahmen oder Bildschirmaufzeichnungen von Veranstaltungen, Coachings, Trainings und Online Sitzungen sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers und aller betroffenen Personen gestattet.
Weitergehende Nutzungsrechte bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
§ 8 Digitale Inhalte und PDF Downloads
Der Auftragnehmer bietet entgeltliche und unentgeltliche digitale Inhalte an, insbesondere PDF Dokumente, Checklisten, Vorlagen, Arbeitshilfen, Videos und sonstige Dateien.
Entgeltliche digitale Inhalte werden nach vollständiger Zahlung oder nach Maßgabe der jeweiligen Zahlungsvereinbarung bereitgestellt.
Sofern keine andere Bereitstellungszeit vereinbart wurde, erfolgt die Bereitstellung unverzüglich nach Vertragsabschluss und erfolgreicher Zahlungsabwicklung.
Ein digitaler Inhalt gilt als bereitgestellt, sobald die Datei, ein Download Link oder eine andere geeignete Zugriffsmöglichkeit zur Verfügung gestellt wurde.
Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, dass die von ihm verwendeten Endgeräte, Programme und Internetverbindungen die erkennbar erforderlichen technischen Voraussetzungen erfüllen.
Der Auftragnehmer darf den Zugang zu digitalen Inhalten vorübergehend einschränken, soweit dies wegen notwendiger Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen oder technischer Störungen erforderlich und für den Auftraggeber zumutbar ist.
Bei unentgeltlich bereitgestellten Inhalten besteht kein Anspruch auf eine dauerhafte zukünftige Bereitstellung, sofern eine dauerhafte Verfügbarkeit nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Bereits eingeräumte Nutzungsrechte an heruntergeladenen Inhalten bleiben bestehen.
Soweit ein Verbraucher für einen digitalen Inhalt personenbezogene Daten bereitstellt, die nicht ausschließlich zur Bereitstellung des Inhalts oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet werden, bleiben die zwingenden gesetzlichen Vorschriften für digitale Produkte unberührt.
Gesetzlich oder vertraglich geschuldete Aktualisierungen werden für den jeweils maßgeblichen Zeitraum bereitgestellt.
§ 9 Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen
Sämtliche gegenüber Verbrauchern und Unternehmern angegebenen Preise sind Gesamtpreise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Soweit aufgrund zwingender steuerrechtlicher Vorschriften keine deutsche Umsatzsteuer erhoben werden darf oder das Reverse Charge Verfahren anzuwenden ist, erfolgt die Rechnungsstellung nach den gesetzlichen Vorgaben.
Die Vergütung für individuell vereinbarte Leistungen ergibt sich aus dem Angebot, dem Einzelvertrag oder der Auftragsbestätigung.
Der vereinbarte Rechnungsbetrag ist grundsätzlich im Voraus zu zahlen, sofern im Angebot, im Einzelvertrag oder auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist bestimmt wurde.
Bei Online Bestellungen gelten die im jeweiligen Bestellvorgang angegebenen Zahlungsmöglichkeiten und Fälligkeiten.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
Der Auftragnehmer ist bei erheblichen Zahlungsrückständen berechtigt, noch nicht erbrachte Leistungen nach vorheriger Ankündigung bis zum vollständigen Ausgleich fälliger Forderungen auszusetzen.
§ 10 Reise, Übernachtung und Zusatzkosten
Reise, Übernachtungs, Raum, Technik und sonstige Nebenkosten werden grundsätzlich im Angebot oder Einzelvertrag individuell geregelt.
Fehlt eine individuelle Vereinbarung, gelten die folgenden Regelungen.
Für Fahrten mit einem Kraftfahrzeug werden 0,50 Euro je gefahrenem Kilometer für die Hinreise und Rückreise ab dem Geschäftssitz des Auftragnehmers berechnet.
Notwendige Parkgebühren, Mautgebühren, Bahnkosten, Flugkosten, Taxi und vergleichbare Reisekosten trägt der Auftraggeber in tatsächlich entstandener und angemessener Höhe.
Flugreisen, Bahnreisen außerhalb der zweiten Klasse und außergewöhnlich hohe Reisekosten werden vor der Buchung mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Erfordert die Durchführung der Leistung eine Übernachtung, trägt der Auftraggeber die angemessenen tatsächlichen Hotelkosten.
Zusätzlich wird für jede erforderliche Übernachtung eine Reise, Abwesenheits und Organisationspauschale in Höhe von 15 Prozent des vereinbarten Tageshonorars berechnet, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Kosten für Seminarräume, Tagungstechnik, besondere Materialien, technische Assistenten, externe Medien, Lizenzen oder sonstige Zusatzleistungen werden nur berechnet, wenn sie im Angebot ausgewiesen oder vorher mit dem Auftraggeber in Textform abgestimmt wurden.
Unvorhersehbare Zusatzkosten bedürfen vor ihrer Entstehung grundsätzlich der Zustimmung des Auftraggebers. Ausgenommen sind geringfügige Ausgaben, die zur Abwendung eines unmittelbar drohenden Projektabbruchs erforderlich sind und bei denen eine vorherige Abstimmung nicht möglich ist. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in diesem Fall unverzüglich informieren.
§ 11 Termine und Teilnehmerzahl
Vereinbarte Termine sind für beide Vertragsparteien verbindlich.
Als Durchführungsbeginn gilt der erste vereinbarte Leistungs oder Veranstaltungstermin. Beginnen wesentliche Konzeptions oder Vorbereitungsleistungen bereits früher, gilt der vereinbarte Projektbeginn.
Eine Verringerung der ursprünglich vereinbarten Teilnehmerzahl führt nicht automatisch zu einer Verringerung der vereinbarten Vergütung.
Soweit eine Leistung auf eine bestimmte Teilnehmerzahl ausgelegt ist, ist eine erhebliche Erhöhung der Teilnehmerzahl nur nach vorheriger Abstimmung möglich.
Bei individuell buchbaren Teilnehmerplätzen kann der Auftraggeber nach vorheriger Abstimmung eine geeignete Ersatzperson benennen, sofern keine persönlichen, fachlichen oder organisatorischen Gründe entgegenstehen.
§ 12 Stornierung durch den Auftraggeber
Diese Regelung gilt für verbindlich vereinbarte Beratungen, Coachings, Seminare, Trainings, Workshops, Moderationen, Vorträge, Projekttage und vergleichbare termingebundene Leistungen.
Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
Storniert der Auftraggeber eine vereinbarte Leistung, ohne hierzu gesetzlich oder vertraglich berechtigt zu sein, kann der Auftragnehmer folgende pauschalierte Entschädigung verlangen:
a) bei einem Zugang der Stornierung zwischen 40 und 31 Kalendertagen vor dem vereinbarten Durchführungsbeginn 25 Prozent des vereinbarten Entgelts für den stornierten Leistungsteil,
b) bei einem Zugang der Stornierung zwischen 30 und 15 Kalendertagen vor dem vereinbarten Durchführungsbeginn 50 Prozent des vereinbarten Entgelts für den stornierten Leistungsteil,
c) bei einem Zugang der Stornierung ab 14 Kalendertagen vor dem vereinbarten Durchführungsbeginn sowie bei Nichterscheinen 90 Prozent des vereinbarten Entgelts für den stornierten Leistungsteil.
Die Pauschalen berücksichtigen insbesondere die verbindliche Reservierung von Kapazitäten, die Ablehnung anderer Aufträge, bereits erbrachte Vorbereitungsleistungen, organisatorischen Aufwand und die eingeschränkte Möglichkeit einer kurzfristigen anderweitigen Terminvergabe.
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Dem Auftragnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ihm ein höherer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist. Der Anspruch ist höchstens auf den nach den gesetzlichen Vorschriften ersatzfähigen Schaden begrenzt.
Gelingt es dem Auftragnehmer, den freigewordenen Termin anderweitig zu vergeben, wird der dadurch erzielte Vorteil auf die Stornierungsentschädigung angerechnet.
Bereits erbrachte und nachweisbare Leistungen sowie nicht mehr stornierbare externe Kosten können zusätzlich berechnet werden, soweit diese nicht bereits durch die Stornierungspauschale abgegolten sind. Eine doppelte Berechnung findet nicht statt.
Bei einer Stornierung mehr als 40 Kalendertage vor dem Durchführungsbeginn werden nur bereits erbrachte Leistungen und nicht mehr vermeidbare externe Kosten berechnet.
Stornierungen bedürfen der Textform. Eine Mitteilung per E Mail ist ausreichend.
Eine gewünschte Terminverschiebung gilt nicht automatisch als Stornierung. Ob und zu welchen Bedingungen eine Umbuchung möglich ist, wird im Einzelfall vereinbart.
§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht.
Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung und dem Muster Widerrufsformular, die dem Verbraucher vor oder bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt werden.
Der Auftragnehmer stellt auf seiner Website eine elektronische Widerrufsfunktion nach Maßgabe der gesetzlichen Anforderungen bereit.
Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass mit einer Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und widerruft er den Vertrag anschließend wirksam, ist er verpflichtet, einen angemessenen Betrag für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu zahlen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Wertersatzanspruch erfüllt sind.
Das Widerrufsrecht bei einer Dienstleistung erlischt, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat, der Verbraucher vor Beginn der Leistung ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.
Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, erlischt das Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragsausführung, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragsausführung beginnt, der Verbraucher bestätigt hat, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert, und ihm eine gesetzlich ordnungsgemäße Vertragsbestätigung zur Verfügung gestellt wurde.
Die Zustimmung und Bestätigung des Verbrauchers werden im Bestellvorgang gesondert eingeholt, soweit der digitale Inhalt sofort bereitgestellt oder mit einer Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden soll.
Die Stornierungsregelungen nach § 12 finden auf einen wirksamen gesetzlichen Widerruf keine Anwendung.
§ 14 Mängelrechte bei digitalen Produkten
Gegenüber Verbrauchern gelten für entgeltliche digitale Produkte die gesetzlichen Vorschriften über die Bereitstellung, Vertragsmäßigkeit, Aktualisierung, Nacherfüllung, Preisminderung, Vertragsbeendigung und Schadenersatz.
Gesetzliche Rechte von Verbrauchern werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingeschränkt.
Der Auftraggeber soll erkennbare technische Probleme möglichst zeitnah mitteilen und dem Auftragnehmer eine angemessene Möglichkeit zur Prüfung und Nacherfüllung geben.
Gegenüber Unternehmern verjähren Ansprüche wegen Mängeln entgeltlicher digitaler Inhalte grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten ab Bereitstellung.
Die Verkürzung nach Absatz 4 gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigen Verschweigens eines Mangels, einer übernommenen Garantie, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen, in denen das Gesetz zwingend eine längere Verjährungsfrist vorsieht.
Ist der Auftraggeber Kaufmann und handelt es sich für beide Seiten um ein Handelsgeschäft, gelten die Untersuchungs und Rügepflichten des § 377 HGB.
§ 15 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Auftragnehmer auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer als wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, freien Mitarbeitenden, Kooperationspartner und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer haftet nicht allein deshalb für ausbleibende wirtschaftliche, berufliche, persönliche oder organisatorische Erfolge, weil die vom Auftraggeber angestrebten Ergebnisse nicht erreicht werden. Eine Haftung wegen schuldhafter Verletzung einer vertraglichen Pflicht bleibt unberührt.
Das Bestehen oder die Höhe einer Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt die gesetzliche oder vertragliche Haftung des Auftragnehmers nicht.
Soweit Leistungen selbständiger Drittanbieter unmittelbar vom Auftraggeber gebucht werden, haftet der jeweilige Drittanbieter für seine eigenen Leistungen. Eine Haftung des Auftragnehmers für eigenes Auswahl oder Organisationsverschulden bleibt unberührt.
§ 16 Nicht zu vertretende Leistungshindernisse
Kann eine Leistung aufgrund eines Ereignisses, das der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, vorübergehend nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen um einen angemessenen Zeitraum.
Hierzu können insbesondere schwere Erkrankungen oder Unfälle der vorgesehenen Leistungsperson, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, erhebliche Verkehrsstörungen, Ausfälle von Energie oder Kommunikationssystemen, Arbeitskämpfe, Epidemien, Pandemien, Krieg, Terrorismus, Unruhen oder vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse gehören.
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über das Leistungshindernis und dessen voraussichtliche Auswirkungen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine fachlich geeignete Ersatzperson einzusetzen oder einen Ersatztermin anzubieten, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
Kann innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine zumutbare Ersatzlösung angeboten werden oder ist der Zweck der Leistung durch die Verzögerung entfallen, können beide Parteien den noch nicht erbrachten Leistungsteil in Textform beenden.
Bereits gezahlte Beträge für endgültig nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
Weitergehende Schadenersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen in § 15.
§ 17 Kündigung laufender Vertragsverhältnisse
Die ordentliche Kündigung laufender Vertragsverhältnisse richtet sich nach dem Einzelvertrag und den gesetzlichen Bestimmungen.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer kann insbesondere vorliegen, wenn der Auftraggeber trotz angemessener Fristsetzung wesentliche Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, fällige Zahlungen nicht leistet, vertrauliche Inhalte oder geschützte Unterlagen unberechtigt weitergibt oder den Projektablauf nachhaltig und erheblich beeinträchtigt.
Eine vorherige Abmahnung oder Fristsetzung ist entbehrlich, wenn sie offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder der kündigenden Partei unter Berücksichtigung aller Umstände nicht zugemutet werden kann.
Im Falle einer wirksamen Kündigung werden die bis zum Beendigungszeitpunkt vertragsgemäß erbrachten Leistungen vergütet.
Gesetzliche Schadenersatzansprüche und die Regelungen über die Stornierung verbindlich reservierter Termine bleiben unberührt.
Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 18 Vertraulichkeit
Auftraggeber und Auftragnehmer behandeln alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt gewordenen vertraulichen geschäftlichen, persönlichen und organisatorischen Informationen vertraulich.
Dies gilt auch für die vereinbarte Vergütung und die individuellen Inhalte des Vertrags, soweit kein berechtigtes Interesse an einer Offenlegung besteht.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden, der empfangenden Partei bereits nachweislich bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung offengelegt werden müssen.
Zulässig ist die Weitergabe an Mitarbeitende, freie Mitarbeitende, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Versicherer und sonstige zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen, soweit diese Information zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.
Gesetzliche Auskunfts, Dokumentations und Prüfungspflichten öffentlicher Auftraggeber bleiben unberührt.
Eine Verwendung des Namens, Logos oder Projekts des Auftraggebers als Referenz bedarf dessen vorheriger Zustimmung.
§ 19 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutz Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und der auf der Website bereitgestellten Datenschutzerklärung.
Die Datenschutzerklärung informiert insbesondere über Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauer und Rechte der betroffenen Personen.
Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien erforderlichenfalls eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
Personenbezogene Daten werden nicht ohne Rechtsgrundlage zu Werbezwecken an Dritte übermittelt.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass personenbezogene Daten von Mitarbeitenden, Teilnehmenden oder sonstigen Personen nur im rechtlich zulässigen Umfang an den Auftragnehmer übermittelt werden.
§ 20 Online Coaching, Online Training und Fernunterricht
Die Verwendung von Videokonferenzsystemen, digitalen Unterlagen oder Online Kommunikationsmitteln allein bestimmt nicht die rechtliche Einordnung der jeweiligen Leistung.
Soweit eine angebotene Leistung nach ihrem tatsächlichen Vertragsinhalt dem Fernunterrichtsschutzgesetz unterliegt, gelten dessen zwingende Bestimmungen.
Zulassungspflichtige Fernlehrgänge werden nur angeboten und durchgeführt, wenn die gesetzlich erforderliche Zulassung vorliegt.
Ob eine Leistung als individuelle Beratung, Coaching, synchrone Online Veranstaltung oder zulassungspflichtiger Fernunterricht einzuordnen ist, richtet sich nach Inhalt, Ablauf und vertraglich geschuldetem Leistungsumfang des jeweiligen Angebots.
Zwingende Rechte des Auftraggebers nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz können durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.
§ 21 Verbraucherschlichtung
Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung im Einzelfall besteht.
Gesetzliche Informationspflichten nach Entstehen einer konkreten Verbraucherstreitigkeit bleiben unberührt.
§ 22 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist Goslar Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 23 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen individueller Verträge bedürfen der jeweils vereinbarten Form. Individuelle Abreden bleiben unabhängig davon vorrangig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 6. August 2026
